Im Falle einer psychischen Erkrankung tragen private Krankenkassen in der Regel die Kosten einer Verhaltenstherapie in einer psychotherapeutischen Privatpraxis. In Einzelfällen können auch gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten die Kosten erstattet bekommen (Kostenerstattungsverfahren).
Privatpatientinnen und -patienten
Wie viele Sitzungen von der Krankenkasse übernommen werden und welche Antragsunterlagen dafür benötigt werden, unterscheidet sich von Krankenkasse zu Krankenkasse. Erkundigen Sie sich daher bitte bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrer Krankenkasse nach Ihren Vertragskonditionen und bitten Sie um die Zusendung der notwendigen Formulare. Gerne gehe ich im Erstgespräch die Unterlagen gemeinsam mit Ihnen durch und helfe Ihnen die Kostenübernahme zu beantragen.
Beihilfe
Sollten Sie beihilfeberechtigt sein, erkundigen Sie sich bitte auch bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle. Diese fordern in der Regel einen separaten Antrag auf Kostenübernahme.
Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten
Für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ist ein Therapeut oder eine Therapeutin mit Kassensitz die erste Anlaufstelle. Dieser rechnet die Therapiekosten direkt mit der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Sollte es Ihnen jedoch nicht gelingen, einen Therapieplatz bei einem Kassentherapeuten oder einer Kassentherapeutin zu finden, gibt es die Möglichkeit, die Erstattung der Therapiekosten in einer Privatpraxis zu beantragen. Wenn Sie das Kostenerstattungsverfahren anstreben möchten, erkundigen Sie sich bitte vor dem Erstgespräch bei Ihrer Krankenkasse, welche Nachweise und Antragsunterlagen benötigt werden. Gerne unterstütze ich Sie dabei, alle notwendigen Unterlagen auszufüllen.
Sebstzahler und Selbstzahlerinnen
Sollten Sie die Kosten für die Therapie selbst übernehmen wollen, ist das in meiner Praxis ebenfalls möglich. Informationen über die anfallenden Kosten finden Sie hier.